Die Unterwasserscheinwerfer für Folienbecken sind hochwertige Einbauteile aus Kunststoff, die sich durch eine hohe Korrosionsbeständigkeit gegenüber allen im Schwimmbad eingesetzten Wasserpflegeprodukten auszeichnen. Ihr günstiges Preis-Leistungsverhältnis trägt zur wachsenden Beliebtheit dieser Produkte bei.
Mit dem Unterwasserscheinwerfer für Folienbecken erhalten Sie eine hochwertige und langlebige Beleuchtungslösung, die Ihren Pool in einem ansprechenden Licht erstrahlen lässt. Genießen Sie entspannende Stunden im beleuchteten Wasser und schaffen Sie eine angenehme Atmosphäre für Poolpartys und Abendveranstaltungen.
Inklusive Folienflansch: Der Scheinwerfer wird mit einem Folienflansch geliefert, der eine einfache und sichere Montage auf der Folienauskleidung des Beckens ermöglicht.
Inklusive Einbaunische und Einsatz: Die Einbaunische und der Einsatz sorgen für eine stabile Befestigung des Scheinwerfers im Becken und gewährleisten eine optimale Lichtverteilung.
Inklusive Anschlusskabel: Das mitgelieferte Anschlusskabel mit einer Länge von ca. 2,5 m erleichtert die Verbindung des Scheinwerfers mit der Stromquelle.
Niedrige Sicherheitsspannung: Der Unterwasserscheinwerfer arbeitet mit einer sehr niedrigen Sicherheitsspannung von 12 V Wechselstrom und ist somit für ein vollständiges Eintauchen im Süßwasser des Pools geeignet.
Leistungsstark: Der Scheinwerfer hat eine Leistung von 300 W und sorgt für eine helle Beleuchtung des Pools.
Abmessungen: Der Scheinwerfer hat einen Durchmesser von ca. 280 mm (mit Blende) und eine Breite von ca. 255 mm (ohne Blende). Die Gesamttiefe, einschließlich der Einbaunische, beträgt ca. 180 mm.
In der Regel wird ein Unterwasserscheinwerfer mit einer Leistung von 300 Watt für einen Pool mit einem Fassungsvermögen von 25 - 30 m³ empfohlen. Bei besonders tiefen Becken kann ein zusätzlicher Scheinwerfer für jeweils 30 - 40 m³ erforderlich sein.
Der Unterwasserscheinwerfer sollte in einer Tiefe von ca. 400 - 700 mm unterhalb der Wasseroberfläche angebracht werden, um eine optimale Lichtwirkung zu erzielen.
Für neue Produkte gilt selbstverständlich die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Für Gebrauchtware gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von einem Jahr.
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