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Entleerung

Von Zeit zu Zeit kann es erforderlich sein, dass ein Schwimmbecken teilweise oder komplett entleert werden muss.

Als Faustformel gilt, dass bei Folienbecken pro Jahr ein Drittel des Wassers abgelassen werden sollte, bei Becken mit festen Außenwänden (z.B. aus Edelstahl) sollte ca. alle drei Jahre eine komplette Entleerung vorgenommen werden, um Beckenwände und -boden komplett zu reinigen und, falls nötig, Bauteile auszutauschen. 

Eine teilweise oder vollständige Entleerung des Pools kann auch außerhalb dieses Turnus notwendig werden, wenn das Beckenwasser stark veralgt und nicht mehr aufzubereiten ist. In diesem Fall sollte das Wasser vollständig abgelassen werden, das Becken gereinigt und anschließend mit frischem Wasser befüllt werden.

Auch zur Überwinterung kann eine Teilentleerung des Pools sinnvoll sein, um ihn vor Frostschäden zu schützen. Eine vollständige Entleerung ist hier nicht nötig.

Die Beckenentleerung wird durch einen Bodenablauf deutlich vereinfacht. 

 

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