Randeinfassung Blau für Solarplanen - Meterware
Die Randeinfassung in Blau für Solarplanen ist eine Meterware, die aus gewebeverstärktem PVC besteht. Sie wird um den Rand der Solarplane gelegt und vernäht. Die Randeinfassung hat nicht nur eine schönere Optik, sondern auch eine wichtige Funktion als Kantenschutz. Sie verleiht der Solarplane eine längere Haltbarkeit und verhindert Einreißen an den Kanten.
Wenn Sie eine individuelle Größe benötigen, die nicht in unserem Sortiment enthalten ist, senden Sie uns bitte eine Anfrage. Beachten Sie bitte, dass die Randeinfassung nur für rechteckige und quadratische Planen geeignet ist, mit Ausnahme der geraden Seiten einer ovalen Plane.
Oval:
Die Länge der Randeinfassung für die geraden Seiten einer ovalen Solarplane wird wie folgt berechnet: Die Länge der Plane wird minus der Breite der Plane genommen und dann mit 2 multipliziert. Zum Beispiel, wenn das Planenmaß 750 x 350 cm beträgt, dann beträgt die Länge der Randeinfassung 750-350 = 400 x 2 = 8 lfm.
Rechteck:
Die Länge der Randeinfassung für eine rechteckige Solarplane wird einfach über die Länge x Breite gerechnet. Zum Beispiel, wenn das Planenmaß 800 x 400 cm beträgt, dann beträgt die Länge der Randeinfassung 8 + 4 = 12 x 2 = 24 als Anzahl
Bitte beachten Sie, dass die Randeinfassung nur in Kombination mit einer Solarplane bestellt werden kann. Mit der Randeinfassung wird Ihre Solarplane nicht nur sicherer und widerstandsfähiger, sondern auch schöner und stilvoller aussehen.
Information:
- Wenn das Planenmaß 750 x 350 cm beträgt, dann beträgt die Länge der Randeinfassung 750 - 350 = 400 x 2 = 8 lfm.
- Nur in Kombination mit einer Solarplane bestellbar.
- Randeinfassung für die EnergyGuard ist in Schwarz per Nachfrage möglich. Dafür einfach eine Anfrage an unseren Service mit allen benötigten Daten senden.
- Bei Treppen/Leitern oder sonstigen kleineren Ausschnitten wird keine Randeinfassung angebracht!
Lieferumfang:
- Meterware Randeinfassung Blau - wird nach bestellter Menge angebracht
Für neue Produkte gilt selbstverständlich die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Für Gebrauchtware gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von einem Jahr.